top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Werbeexekutive Dustin Pauen 

1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Parteien. 
Ihr Inhalt ist alleine gültig. Die Parteien haben sämtliche Vereinbarungen, die sie aus Anlass des 
vorliegenden Vertrages miteinander getroffen wurden, zutreffend und vollständig schriftlich so niedergelegt, wie sie sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Werbeexekutive Dustin Pauen ergeben; andere Vereinbarung haben die Parteien aus Anlass dieses Vertrages nicht miteinander getroffen. Darüber hinausgehende Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen für Ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Parteien. In Fällen, in denen die Parteien jeweils auf ihre 
eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen oder Bezug nehmen, sind diese nur maßgeblich, soweit sie sich nicht widersprechen.


2. Preise

Die Firma Werbeexekutive Dustin Pauen behält sich vor, die vereinbarten Preise für Waren und Leistungen zu erhöhen, sofern die Lieferungen oder Leistungen später als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollenund dies aus Gründen, die die Firma Werbeexekutive Dustin Pauen nicht zu vertreten hat, geboten ist. Die Firma Werbeexekutive Dustin Pauen behält sich handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen 
ausdrücklich vor, insbesondere bei Druckerzeugnissen und Werbeartikeln. Die angebotenen Waren bleiben dem Zwischenverkauf vorbehalten, Angebote der Firma Werbeexekutive Dustin Pauen sind 30 Tage gültig so fern im Angebot nicht anders festgelegt. Entwurfsarbeiten und 
Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung

des Auftrages.

3. Lieferzeit

Die von uns angegebenen Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, insbesondere haften wir nicht für allfällige Verspätungen von Vorlieferanten; wir sind jedoch bemüht, die vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Der Vertragspartner kann die Firma Werbeexekutive Dustin Pauen frühestens 10 Tage nach Überschreitung eines verbindlichen oder unverbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen 
oder unverbindlichen Lieferfrist schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Leistung auffordern. 
Mit solch einer Mahnung wird die Firma Werbeexekutive Dustin Pauen in Verzug gesetzt. Ereignisse, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe bei der Firma Werbeexekutive Dustin Pauen oder deren Zukieferern, sowie Subunternehmern und vergleichbare unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung die Firma Werbeexekutive Dustin Pauen keinen Einfluss hat, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses. Besonders gilt dies für Montagen im Außenbereich die wetterabhängig ausgeführt werden müssen. So kann die eine Montage von Selbstklebefolien nur unter optimalen Witterungsverhältnissen erfolgen; Es muss nahezu Windstille herrschen; die zu beklebende Oberfläche darf nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein. Eine Verklebung bei Niederschlag gleich welcher Form ist nicht möglich.
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung  sind ausgeschlossen, soweit nicht auf Seiten der Firma Werbeexekutive Dustin Pauen oder eines ihres Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

3.1 Warte- und Reinigungszeiten

Warte-, Anmelde-, Reinigung- und Organisationszeiten werden zusätzlich mit 49,-/Std. berechnet und sind nicht Bestandteil des Angebotes so fern nicht explizit erwähnt.

4. Zahlungen

Rechnungen sind bei Auslieferung in bar ohne Abzug zu bezahlen. Bei Sonderanfertigungen und bei Aufträgen über 1.000,00 € ist eine Anzahlung von 50 % zu leisten. Neukunden müssen bei Erstaufträgen Vorkasse bis zu 100% des Auftragswertes leisten. Alle anderen Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei Aufträgen unter 150,- behalten wir uns vor eine Service-Gebühr von 25,- zu erheben, ebenso bei Mahnungen Rechnungsfälligkeit älter 6 Wochen. Bei zahlungsverzug von mehr als 42 Tagen ab Rechnungsdatum fallen 5% Zinsen an. Bei einer Montageterminverschiebung berechnen wir eine Servicepauschale bis zu 7 Tage zuvor = 100,- Bis zu 3 Tage zuvor = 200,- Bei weniger wie 24 Stunden berechnen wir die kompletten angebotenen Montagekosten als Ausfallkosten. Aufträge mit produzierten Folien und Waren älter als 3 Monate werden mit 75% des Auftragswerts berechnet, wenn die Ware produziert ist und es 
kundenseitig an einem zustandekommen eines Montagetermins liegt. Die restlichen 25% werden nach Durchführung der Montage berechnet. 
Alle Preise sind ab Werk, zzgl. Verpackung, Porto, Spedition, Kurier oder sonstigen Leistungen wie Messe- oder Inselzuschläge.

5. Abweichungen

Die Angaben des Kunden nach einem Korrekturabzug sind verbindlich, ebenso unsere Auftragsbestätigung. Das gilt insbesondere für Farben, Rechtsschreibung, Angaben zum Fahrzeug über Radstand, Fenster, Türen- oder Klappen, Dachhöhe, Sensoren etc. Unlackierte kunsttoffteile können nicht beklebt werden. Es ist darauf zu achten ob Karrosserieteile farbig korrekt dargestellt sind.

6. Verarbeitung von Folienprodukten

Wir verwenden hochwertige Markenprodukte. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Oberfläche des zu beklebenden Gegenstandes sauber ist. Wachs, Silikon, Versiegelung oder Beschichtung, Öl, Fett und Schmutz müssen entfernt sein. Bei Montagen vor Ort ist vom Kunden sicher zu stellen, dass die zu beklebenden Flächen mindestens 12 Stunden vorher und 12 Stunden nach Fertigstellung über 20 Grad 
beheizt sind, damit der Kleber seine volle Festigkeit erreichen kann. Bei Anwendung auf einem Fahrzeug sollte dieses deshalb zwingend am Vortag in einer Halle auf verklebetemperatur gebracht werden. Ohne diese Wärmezeiten wird eine Garantie ausgeschlossen. Beklebungen auf Fahrzeuglacken werden nur gewährt, wenn es sich um Originallack handelt. Bei nachlackierten Teilen ist die Garantie ausgeschlossen, 
nachlackierte Teile müssen mind. 2 Wochen aushärten, bevor sie mit Folie beklebt werden können. Dies ist vom Kunden zu prüfen. Weiterhin müssen die Folien vom Auftraggeber nochmals aufFestigkeit überprüft und bei Bedarf erneut durch Andrücken befestigt werden. Bei Gebäude und Fensterbeklebungen kann es zu Spannungsrissen kommen, dies ist je nach unterschidlicher Wärmeausdehnung des Untergrundes zum verklebten Medium unvermeidbar und stellt keinen Reklamatinsgrund dar. Wird die Folie beim Auftraggeber montiert und die Voraussetzungen sind nicht erfüllt, behalten wir uns vor, die Montage abzubrechen oder auch nicht anzutreten. Der Kleber einer Selbstklebeneden Folie erreicht seine Endfestigkeit nach ca. 3 Tagen währenddessen die Temperatur des zu beklebenden Gegenstandes nicht unter +7 Grad Celsius und nicht über +25 Grad Celsius betragen darf.In dieser Zeit darf der Gegenstand weder gewaschen noch poliert oder gewachst werden. 
Bei der Verklebung von Flachglasfolien kann es in unmittelbar oder in den Tagen nach der Beklebung zu Blasenbildung kommen; dies ist auf die punktuelle Konzentration von Resten der Montageflüssigkeit zurückzuführen und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Da eine Verklebung immer innerhalb der Atmosphäre stattfindet und diese mit diversen Teilchen gefüllt ist, ist ein Ausschluss von Verunreinigungen während der Beklebung nicht möglich. Daher kann es zu Staubeinschlüssen oder anderen Verunreinigungen unter der Folie kommen; wir sind bemüht das Ausmaß der Verunreinigungenauf einem der Umstände endsprechenden niedrigen Niveau zu halten.


6.1 Gewährleistungen und Einschränkungen

Generell bieten wir 2 Jahre Gewährleistung auf die Verarbeitung und Veredelung von Folien. Die Haltbarkeitsleistungen der einzelnen Folienprodukten sind den Produktdatenblättern zu entnehmen. Die Produktdatenblätter und Anwendungsbeschreibungen der Hersteller sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Alle Datenblätter werden auf Kundenwunsch zur Verfügung gestellt. Einschränkung der Gewährleistung: Gewährleistungsansprüche der Kunden gegen Firma Werbeexekutive Dustin Pauen sind insbesondere in Fällen ausgeschlossen, in denen die vertragsgegenständlichen Folienprodukte Kraftstoffen oder deren Dämpfen so wie Löse oder Reinigungsmitteln ausgesetzt sind und/oder 
Folienprodukte in besonders tiefe Sicken zu applizieren sind (vgl. Mercedes Sprinter/VW Crafter). Bei Folienmontage auf Lack kann es sein, dass direkt auf dem Lack geschnitten werden muss. Dies geschieht in aller Sorgfalt und nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, aber auf Risiko des Auftraggebers und – soweit gesetzlich zulässig – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung der Firma Werbeexekutive Dustin Pauen. Zuvor versiegelte Oberflächen (durch z.B. Nanotechnologie, Keramikvesiegelungen oder Silikone) sind ebenso von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ob diese vorhanden ist, ist vom Kunden zuvor zu prüfen. Wenn die Folie dadurch nicht hält, sind Folgekosten für die erneute Produktion und Applikation, so wie die Reinigung der zu beklebenden Oberfläche an Firma Werbeexekutive Dustin Pauen zu bezahlen.

6.2. Haftung von Folien

Aufgrund der Vielfältigkeit von Oberflächen und Lacken kann für Schäden, die aus der Entfernung oder Montage von Folien entstehen, keinerlei Haftung übernommen werden. Aussagen, die zu nicht zu erwartenden oder zu erwartenden Schäden aus der Entfernung oder der Montage von Folien gegenüber dem Auftraggeber getroffenwerden, sind ausdrücklich unverbindlich und stellen keine Gewährleistungs- oder Garantieübernahme dar. Lacke mit Nano-Technologie können nicht beklebt werden. Der Auftraggeber hat selbst zu prüfen, ob solch ein Nano-Lack oder Versiegelung, z.B. durch Keramik, vorliegt. Eine Reklamation aufgrund von nicht haftender Folie auf Nanolack kann nicht anerkannt werden. Die Garantie wird grundsätzlich nur gewährleistet, wenn die Servicestempel zur Durchsichtskontrolle im ausgehändigten Servicehandbuch erfüllt sind.

6.3. Magnetfolien

Bei der Verwendung von Magnetfolien ist unbedingt dem Anwendungs-Blatt folge zu leisten. Die Verbindung muss mindestens 1x wöchentlich durch den Kunden für einen Tag gelöst werden. Die Lackoberfläche unter der Magnetfolie ist stets sauber zu halten. Für eventuelle Schäden am Lack ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Magnetfolien sind nicht für den Hochgeschwindigkeitsbereich auf Autobahnen ausgelegt, es gilt die Vorgaben des Herstellers einzuhalten

6.4. Montage von Lackschutzfolien

Lackschutzfolien werden von uns für Ihr Fahrzeug individuell und in Manufakturarbeit angepasst. Da eine Lackschutzfolie nur bedingt dehnbar ist kann ins besondere an Stoßstangen ein Verzug auftreten. Stark verformte Karossiereteile werden aus mehreren Teilen gefertigt. Kanten können dadurch offen bleiben. Wie in Absatz 6 beschrieben kann es bei der Montage von Lackschutzfolien zu Einschlüssen von Verunreinigungen kommen, dies ist normal und kein Reklamationsgrund. Lackunregelmäßigkeiten können durch die Folie stärker sichtbar werden. Lackschutz ist eine Funktionsfolie und dient nicht der optischen Aufwertung des Fahrzeuges sondern dessen erhalt.


7. Unterlagen

Entwürfe bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Pflichten gegenüber dem Kunden Eigentum der Firma Werbeexekutive Dustin Pauen und dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Firma Werbeexekutive Dustin Pauen weder vervielfältigt, noch für andere Zwecke als dem vereinbarten verwendet werden, insbesondere dürfen die Entwürfe nicht an Dritte weitergegeben werden. 
Der Kunde hat Entwürfe ohne gesonderte Vereinbarung auch dann zu vergüten, wenn das Vertragsverhältnis im Übrigen nicht fortgesetzt wird. Produktionsdaten bleiben das Eigentum der Firma Werbeexekutive Dustin Pauen und werden nicht herausgegeben. Bei Entwürfen durch die Firma Werbeexekutive Dustin Pauen wird nur das Nutzungsrecht erworben, nicht das Recht des Inhaltes. Bei Verwendung von Markenlogos und geschützten Farben versichert der Käufer, das er die Nutzungsrechte besitzt.

8. Besondere Vertragsbedingungen

Soweit Gegenstand des Vertrages Werbeartikel oder Eventsys-Bauschildsysteme sind, sind die besonderen Vertragsbedingungen der Firma Werbeexekutive Dustin Pauen Werbeartikel oder Eventsys-Bauschildsysteme ebenfalls einvernehmlich als Vertragsbestandteil vereinbart; der Vertragspartner der Firma Werbeexekutive Dustin Pauen hat vor Vertragsabschluss eine Ausfertigung auch dieser besonderen Vertragsbedingungen erhalten und hatte ausreichend Gelegenheit, auch deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen und erklärt sich mit deren Inhalt, wie auch mit dem Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

9. Datenschutz

Datenschutz: Gemäß § 28 Abs. 1 BDSG weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden personen- und firmenbezogenen Daten gespeichert werden können.

10. Dokumentation und Werbung

Die Firma Werbeexekutive Dustin Pauen behält sich das Recht vor, durchgeführte Kunden-Aufträge zu dokumentieren und, sofern nicht anders vereinbart, zu Werbezwecken als Referenz nutzen zu können.

11. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages der Parteien unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, die unwirksamen Bestimmungendurch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

bottom of page